Was will ich für Sie erreichen?

Typischerweise werden (externe) Juristen erst bei fortgeschrittener Eskalation eingebunden oder dann ein, wenn ein Schaden schon eingetreten ist.

Ein zeit- und kostenintensives Prozedere ist die Folge –  nicht selten aber ohne jeden „Lerneffekt“ für das betroffene Unternehmen, weil situativ re-agiert wird im Sinne von anlassbezogener Schadensbegrenzung.

In der Organisation kommen „lessons learned“ daraufhin selten an, weil sie niemand umsetzt bzw. nicht weiß, wie sie umgesetzt werden müssen oder darauf ein Augenmerk richtet und nicht die Zeit dafür hat.

Zudem zählt die Auseinandersetzung mit rechtlichen Belangen bzw. (externen) Juristen, durchaus nicht zu den beliebtesten Handlungen im Unternehmen.

Das geschieht oft nur auf einen bestimmten inneren oder äußeren Druck und wird nicht selten als störender Eingriff empfunden, weil es zunächst Zeit kostet, die vom Tagesgeschäft abgeht.

Der Umstand, dass bis dahin durchaus oft schon mühsame Schleifen gefahren wurden, schafft nicht die beste Ausgangslage.

Es erweist sich dann als hilfreich, wenn man als (externer) Berater genau weiß, an welchen Stellen was abgerufen werden kann/muss und welcher Detailgrad ausreicht, um sich ein hinreichendes Bild machen zu können.

Da mir auch Usancen und Befindlichkeiten von Interessengruppen in einem Unternehmen nicht fremd sind, kann ich das bei der Verwertung von Informationen berücksichtigen und entsprechend diplomatisch vorgehen.

Indem Ihre internen Bereiche wie z.B. der Vertrieb im Umgang mit Kundenverträgen begleitet wird, kann er sich auf seine Kernkompetenzen fokussieren und dadurch möchte ich zum Heben von organisatorischen Einsparpotentialen beitragen.

Ferner möchte ich dazu beitragen, das vielfach noch nebulöse Compliance Verständnis in der Praxis aufzulösen, so dass Compliance nicht als Geschäftsverhinderung wahrgenommen wird.

Neben der Abwehr von Einzelansprüchen oder der Entschärfung von Vorwerfbarkeit geht es mir darum, dass Ihre Organisation gar nicht erst angreifbar wird, um Schaden für Ihr Unternehmen und für Sie persönlich zu vermeiden.

Hierzu tragen Grundlagenschulungen, die Aktualisierung bzw. Erstellung und regelmäßige kritische Überprüfung von Standarddokumentationen und gemeinsame Risikoabwägung neuer Anforderungen bei.

Der Fokus meines Beratungsansatzes liegt auf Prävention und der Sicherung stabiler Geschäftsbeziehungen.

Kerstin Frank, Rechtsanwältin
Dipl-Rechtspflegerin (FH)
Siesmayerstraße 4a
60323 Frankfurt am Main

Tel.: +49 (0) 69 939 94 282
Mobil: + 49 (0) 151 402 648 50
Fax: +49 (0) 69 939 94 295
kerstin.frank@frankanwalt.de