Wer ist die Zielgruppe und warum?

Aufgrund meiner bisherigen Tätigkeiten richte ich mich vorwiegend an die unternehmerische Mandantschaft. 

Ich möchte hier die Aufmerksamkeit beispielhaft auf diverse Anforderungen aus der Praxis richten, denen nicht selten untergeordnete Relevanz beigemessen wird und die dadurch zu spürbaren Nachteilen führen können:

Oft ist nicht bekannt oder es wird unterschätzt, welchen Mehrwert eine Betrachtung von Abläufen und Inhalten des operativen Tages- und Projektgeschäfts durch eine rechtliche Perspektive haben kann.

Kunden fordern in der regelmäßigen Selbstauskunft von ihren Lieferanten zunehmend eine Aussage zur Wahrnehmung der gesellschaftlichen, sozialen Verantwortung und zur Sicherung gesetzmäßigen Handelns ein.

Die Vergabe von Neugeschäft, die Erhöhung von Lieferumfängen oder die Entscheidung über eine Verlängerung von langfristigen Rahmenverträgen richtet sich also nicht mehr allein nach den Kriterien wie Liefertreue oder Qualität der Produkte.

Die Bedeutung nicht-finanzieller Erklärungen spiegelt sich auch in diverser länderübergreifender Gesetzgebung wider.

Allen gemeinsam ist die dieselbe Problematik: Wie kann man die darin übernommenen Pflichten, die sich auf diese gesamte Nachunternehmerkette erstrecken, praktisch sicherstellen?

Wer hier schweigt oder bedenkenlos bzw. ungefiltert alles unterzeichnet, dem drohen neben behördlichen Sanktionen oder Haftungsrisiken möglicherweise Reputationsschäden.

So ist durchaus gängig, dass ein fremder Code of Conduct Vertragsinhalt wird und löst dieselbe Vertragsstrafe aus wie z.B. der Lieferverzug. Oft räumt sich der Kunde auch ein fristloses Kündigungsrecht ohne Kompensation ein.

Wer also das „Compliance Diktat“ der anderen Seite ungefiltert unterzeichnet, geht damit das Risiko ein, Geschäft zu verlieren.

Vielfach unterschätzt wird auch der Wert belastbarer Angebots- und Bestelltexte sowie der eigenen AGB.

In dem Zusammenhang sind noch die branchenspezifischen Knebelverträge zu nennen, die sich von verschuldensabhängiger Haftung der Lieferanten nahezu vollständig entfernen.

Wenn beispielsweise nicht synchronisiert wird, ob die Zusagen an den Kunden überhaupt an die Lieferanten weitergegeben werden (können), sind Regresse bei eigener Inanspruchnahme abgeschnitten.

Wer hier nicht auf Machbarkeit und Akzeptanz prüft oder die Bedeutung mangels Sachkenntnis oder Erfahrung in der praktischen Anwendbarkeit erfasst, hat später das Nachsehen. Haftungsrisiken sind somit weder steuer- noch kalkulierbar.

Auch wenn Sie nun sagen: im Konfliktfall einigt man sich doch sowieso kaufmännisch, ist für die Höhe genau dieses Kompromisses letztlich entscheidend, ob man überhaupt eine Position aufbauen kann und vor allem diese auch zu (er)kennen.

Dabei ist der Berater mit einem erfahrenen Verständnis vom Gesamtgefüge gefragt.

Kerstin Frank, Rechtsanwältin
Dipl-Rechtspflegerin (FH)
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