Wer ist die Zielgruppe und welcher Mehrwert ist möglich?

Aufgrund meiner Expertise richte ich mich vorwiegend an die unternehmerische Mandantschaft in der allgemeinen Industrie und im Automotive Sektor.

Oft ist nicht bekannt und es wird unterschätzt, welchen Mehrwert eine Betrachtung von Abläufen und Inhalten des operativen Tages- und Projektgeschäfts durch eine rechtliche Perspektive haben kann.

Denn die Vergabe von Neugeschäft, die Erhöhung von Lieferumfängen oder die Entscheidung über eine Verlängerung von langfristigen Rahmenverträgen richtet sich also nicht mehr allein nach den Kriterien wie Liefertreue oder Qualität der Produkte.

In der Lieferkette sind als Kunde die gesetzlich oder vertraglich auferlegten Pflichten zu managen, um daraus die nötigen Vorgaben für Unterlieferanten abzuleiten und in der Beschaffung weiterzugeben. Anderenfalls drohen neben behördlichen Sanktionen oder Haftungsrisiken, möglicherweise sogar Reputationsschäden und Wettbewerbsfähigkeit wird eingebüßt.

Wenn beispielsweise nicht synchronisiert wird, ob die Zusagen an den Kunden überhaupt an die Lieferanten weitergegeben werden (können), sind Regresse bei eigener Inanspruchnahme abgeschnitten.

Vielfach unterschätzt wird auch der Wert belastbarer Angebots- und Bestelltexte sowie der eigenen AGB, um Haftungsrisiken zu minimieren.

Auch wenn im konkreten Konfliktfall stets die kaufmännische Einigung im Vordergrund steht, ist für den Erfolg des Kompromisses letztlich entscheidend, ob sich überhaupt eine (belastbare) Position aufbauen lässt und vor allem diese auch zu (er)kennen bzw. mit Augenmaß einzusetzen.

Dabei ist es unverzichtbar, auch tief in die technischen sowie betrieblichen Zusammenhänge einzusteigen und die unterschiedlichsten Bereiche vermittelnd an einen Tisch zu bringen.

Dabei ist der Berater mit einem erfahrenen Verständnis vom Gesamtgefüge und Diplomatie gefragt.

Kerstin Frank, Rechtsanwältin
Dipl-Rechtspflegerin (FH)
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